AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Fahrschule „Die Fahrschule“,
Inhaberin Jozefina Alexander
Stand: Juli 2026
§ 1 Bestallung und Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform oder der elektronischen Form über das von der Fahrschule genutzte Verwaltungssystem.
Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung bzw. der digitalen Freigabe durch den Fahrschüler (bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter) und der Annahme durch die Fahrschule in Kraft.
Die Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
§ 2 Entgelte, Preisaushang und Preisklarheit
Die vertraglich vereinbarten Entgelte ergeben sich aus dem zum Zeitpunkt des Trendbruchs gültigen amtlichen Preisaushang der Fahrschule im Anmelderaum sowie den im Ausbildungsvertrag festgelegten Einzelpreisen.
Die Fahrschule berechnet einen Grundbetrag für die allgemeinen Aufwendungen des Fahrschulbetriebs sowie den theoretischen Unterricht, ein Entgelt für die Fahrstunde (je 45 Minuten) sowie Entgelte für die Vorstellung zu den theoretischen und praktischen Prüfungen.
Amtliche Gebühren für Prüforganisationen (z. B. TÜV) sowie behördliche Gebühren (z. B. Straßenverkehrsamt) sind nicht im Entgelt der Fahrschule enthalten und werden als durchlaufende Posten separat abgerechnet.
§ 3 Vergünstigte Ausbildungsmodelle („Spar-Modelle“)
Zur Förderung einer kompakten und strukturierten Ausbildung bietet die Fahrschule spezielle Rabatt- und Tarifkombinationen an (nachfolgend „Spar-Modelle“ genannt).
Die Inanspruchnahme der reduzierten Tarife auf den Grundbetrag, die Prüfvorstellungen sowie die Gewährung des zeitlich befristeten Modell-Bonus (Guthaben-Gewährung) steht unter der auflösenden Bedingung der vollständigen Vorauszahlung des vereinbarten Fahrstunden-Budgets innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss.Alternativ ist eine Anzahlung von 300,00 € innerhalb der ersten 7 Tage nach Vertragsabschluss zu leisten; der verbleibende Restbetrag der Vorauszahlung ist in diesem Fall innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsabschluss vollständig auszugleichen.Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfristen verfällt der Anspruch auf die reduzierten Tarife und Boni rückwirkend. Die Ausbildung wird in diesem Fall zu den regulären Einzeltarifen laut dem amtlichen Preisaushang fortgeführt. Eine Guthaben-Gewährung (Modell-Bonus) erfolgt in diesem Fall nicht.
§ 4 Kündigung des Ausbildungsvertrages und Rückabwicklung bei Spar-Modellen
Ordentliche Kündigung durch den Fahrschüler: Der Fahrschüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) zum Ende eines Kalendermonats kündigen (§ 32 FahrlG).Ordentliche Kündigung durch die Fahrschule: Die Fahrschule kann den Ausbildungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende in Textform kündigen, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Fahrschülers an einer Fortsetzung entgegenstehen (§ 32 FahrlG).Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Beide Parteien): Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Ein wichtiger Grund für die Fahrschule liegt insbesondere dann vor, wenn der Fahrschüler trotz schriftlicher Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, den Anweisungen des Fahrlehrers beharrlich nicht Folge leistet, die Verkehrssicherheit im Auto grob gefährdet oder die theoretische bzw. praktische Prüfung dreimal nicht besteht und eine Fortsetzung pädagogisch aussichtslos ist.Rückabwicklung der Spar-Modelle bei vorzeitiger Kündigung: Wird der Ausbildungsvertrag vor der ordnungsgemäßen Beendigung der Ausbildung durch eine der Parteien gekündigt (egal ob ordentlich oder fristlos), erlischt der Anspruch auf die gewährten Modell-Rabatte und Boni rückwirkend.Abrechnung nach Kündigung: Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbrachten Leistungen (Grundbetrag, gefahrene Fahrstunden, bereitgestelltes Lehrmaterial, absolvierte Prüfvorstellungen) werden rückwirkend auf Basis der regulären Standardtarife laut dem amtlichen Preisaushang abgerechnet und mit der geleisteten Vorauszahlung verrechnet.
Erstattung von Guthaben (Fairness-Garantie): Ein nach dieser Abrechnung verbleibendes Restguthaben aus dem vorausbezahlten Fahrstunden-Budget wird dem Fahrschüler unverzüglich und in voller Höhe erstattet.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
Sofern keine Vorauszahlung im Rahmen der Spar-Modelle vereinbart wurde, sind alle Leistungen der Fahrschule unmittelbar nach Erbringung, spätestens jedoch vor der Anmeldung zur jeweiligen Prüfung, zur Zahlung fällig.
Befindet sich der Fahrschüler mit Zahlungen im Rückstand, ist die Fahrschule berechtigt, die theoretische und praktische Ausbildung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einzustellen.Kosten für Mahnungen und Rücklastschriften, die der Fahrschüler zu vertreten hat, werden dem Fahrschüler in Rechnung gestellt.
§ 6 Absage von Fahrstunden (Stornierungsfrist)
Vereinbarte praktische Fahrstunden müssen vom Fahrschüler spätestens zwei Werktage (48 Stunden) vor dem geplanten Termin abgesagt werden. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen hierbei nicht als Werktage.Erfolgt die Absage nicht rechtzeitig oder erscheint der Fahrschüler nicht zum vereinbarten Termin, ist die Fahrschule berechtigt, ein Ausfallentgelt in Höhe von 75 % des regulären Fahrstundenentgelts zu berechnen, es sei denn, der Fahrschüler weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft (z. B. durch Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Tagen).
§ 7 Durchführung der Ausbildung und Prüfungsreife
Die Fahrschule hat den Fahrschüler nach den geltenden Richtlinien pädagogisch wertvoll und zielgerichtet auszubilden.
Ein Anspruch auf die Vorstellung zur praktischen Prüfung besteht erst, wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass der Fahrschüler die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.
§ 8 Kunden-Prämien und Werbeaktionen (Tippgeber-Provision)
Gutschriften aus internen Kunden-Werbeaktionen (z. B. Tippgeber-Provisionen für die erfolgreiche Vermittlung von Neukunden) werden ausschließlich als Verrechnungsguthaben für Leistungen der Fahrschule auf dem jeweiligen Kundenkonto hinterlegt.Eine Barauszahlung dieses Guthabens sowie eine Übertragung des Guthabens auf die Ausbildungsverträge dritter Personen sind ausdrücklich ausgeschlossen.Das Guthaben wird mit künftigen Leistungen (z. B. Fahrstunden oder Prüfvorstellungen) verrechnet.
Befindet sich das Kundenkonto bei Erteilung der Gutschrift bereits auf 0,00 € (Ausbildung vollständig bezahlt und beendet), wird die Prämie in Form eines internen Fahrschul-Gutscheins ausgegeben, der im Familien- oder Bekanntenkreis für Neuanmeldungen eingesetzt werden kann. Das Guthaben verfällt mit dem rechtskräftigen Abschluss oder der Kündigung des Ausbildungsvertrages.
§ 9 Haftungsausschluss
Die Haftung der Fahrschule für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.Während der praktischen Ausbildungs- und Prüfungsfahrten gilt der Fahrlehrer als Fahrzeugführer im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), es sei denn, der Fahrschüler handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich weisungswidrig.
§ 10 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Fahrschule (Bad Homburg v. d. Höhe / Oberursel).

